Allgemeine Geschäftsbedingungen der Wakepark Brombachsee GmbH zur Nutzung der betriebseigenen Wakeboard- und Wasserskianlagen/ Seilbahnen (große Anlage/Full Size Cable und Übungsanlage/System 2.0) sowie Stand Up Paddle (SUPs) Angebote und des Aquapark auf der Badehalbinsel am Kleinen Brombachsee.

1. GELTUNGSBEREICH

Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Vertragsverhältnisse im Rahmen der Nutzung der gesamten Angebote der Wakepark Brombachsee GmbH (nachfolgend Betreiber genannt) und dem Vertragspartner (nachfolgend Kunde genannt), sofern keine gesonderten Individualvereinbarungen getroffen wurden.

Außerdem gelten diese ebenso ab Betreten/Zutritt auf das Gelände der Wakepark Brombachsee GmbH.

2. ANMELDUNG UND VERTRAGSABSCHLUSS

Mit seiner schriftlichen oder mündlichen Anmeldung bietet der Kunde den Abschluss eines Vertrags an. Diese Anmeldung gilt bei Gruppenbuchungen für die gesamte Gruppe und die aus der Buchung entstehenden Forderungen. Mit der Anmeldung erkennt der Kunde die AGBs an. Die Buchung wird verbindlich sobald die bestellte Leistung vom Betreiber schriftlich, per Email oder mündlich bestätigt wird.

3. BENUTZUNG DER SEILBAHNEN DES WAKEPARK BROMBACHSEE SOWIE HAFTUNG DES KUNDEN

Unsere Sicherheitsbestimmungen sind für alle Kunden der Seilbahnen verbindlich.

Die Benutzung der Seilbahnen inkl. aller Features (Kicker, Box, Rail, etc.) sowie die Teilnahme an Veranstaltungen erfolgt auf eigene Gefahr und Verantwortung.

Alle Kunden müssen verpflichtend eine Prallschutzweste tragen.

Veranstaltungen im Outdoor-Bereich beinhalten unvermeidbar bestimmte Risiken. Mit dem Kauf eines Tickets oder einer verbindlichen Buchung erklärt der Kunde bzw. der Kunde als Organisator, dass er sich der mit dem Wassersport verbundenen Risiken und Gefahren bewusst ist. Eine explizite Unterrichtung und Aufklärung durch den Betreiber ist hierfür nicht erforderlich.

Jeder Kunde versichert, dass er schwimmen kann, gesund ist und über die notwendigen körperlichen Vorrausetzungen verfügt. Insbesondere versichert der Kunde, dass er frei von Herz- und Kreislaufbeschwerden, schwerwiegenden orthopädischen Problemen und Erkrankungen oder anderen, eine körperliche Betätigung nicht zulassenden oder die Schwimmfähigkeit beeinflussenden gesundheitlichen Beeinträchtigung ist.

Von jedem Kunden wird Eigenverantwortung, Umsichtigkeit und realistische Selbsteinschätzung gefordert. Insbesondere ist der Kunde verpflichtet, die Sicherheitsbestimmungen und Regeln zu beachten und sich an die Vorgaben des Betreiberpersonals zu halten. Bei Verstößen erfolgt ein Einzug der Fahrkarten/Fahrmöglichkeit oder im Extremfall ein Verweis von der Anlage. Die Karten/Buchungen verlieren damit ihre Gültigkeit. Diesbezügliche Forderungen an den Betreiber können nicht gestellt werden.

Es gibt kein festgeschriebenes Mindestalter für die Benutzung der Seilbahnen, jedoch liegt die Empfehlung bei 9 Jahren und neben den oben aufgeführten Voraussetzungen muss der Kunde schwimmen können. Bei minderjährigen Kunden bedarf die Benutzung der ausdrücklichen Einwilligung eines gesetzlichen Vertreters. Der gesetzliche Vertreter versichert, dass der minderjährige Kunde über die erforderlichen gesundheitlichen und körperlichen Voraussetzungen verfügt. Der gesetzliche Vertreter haftet für Schäden an Personen, der Anlage und der Ausrüstung, die durch das Fehlverhalten des minderjährigen Kunden entstehen in voller Höhe.

Ist der Kunde Organisator einer Gruppenveranstaltung, hat er jeden Teilnehmer explizit auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Betreibers hinzuweisen. Insbesondere versichert der Kunde als Organisator der Gruppenveranstaltung, dass seine Teilnehmer die erforderlichen gesundheitlichen und körperlichen Voraussetzungen erfüllen. Der Kunde als Organisator einer Gruppenveranstaltung haftet für Schäden an Personen, der Anlage und der Ausrüstung, die durch das Fehlverhalten seines Teilnehmers entstehen in voller Höhe. Bei Minderjährigen haftet der jeweilige gesetzliche Vertreter.

Bei vorübergehendem oder dauerhaften Stillstand am Full Size Cable hat der Kunde unverzüglich die Hantel loszulassen, sich vom Seil zu entfernen und zu den Rücklaufstegen oder an Land zu schwimmen. Wasserstarts sind nicht erlaubt. Gestürzte Kunden sind großräumig zu umfahren. Auf Schleppleinen (Leinen die inklusive Hantel, z.B. nach dem Sturz eines Kunden, auf der Wasseroberfläche bis zum Start zurückgezogen werden) ist zu achten und falls notwendig ist diesen durch Untertauchen auszuweichen.

Die Features dürfen wegen hoher Verletzungsgefahr nur mit Helm befahren werden. Das Befahren der Features mit gemieteten Wakeboards, Wasserski, Kite-, Surf- und Kneeboards sowie die Verwendung von Metallfinnen ist strengstens untersagt und führt zum Entzug des Tickets.

Beschädigungen an der Anlage und dem Leihmaterial werden dem Kunden in voller Höhe in Rechnung gestellt. Beanstandungen und Mängel sind dem Betreiber unverzüglich mitzuteilen.

Es ist verboten die Wasserflächen der Seilbahnen zum reinen Schwimmen zu benutzen. Diese stehen ausschließlich den Kunden für den Wassersport zur Verfügung.

Die Benutzung der Seilbahnen unter Einfluss von Alkohol oder anderer berauschender Mittel bzw. Drogen ist untersagt.

4. BENUTZUNG DER SUPs DES WAKEPARK BROMBACHSEE SOWIE HAFTUNG DES KUNDEN

Unsere Sicherheitsbestimmungen sind für alle Kunden der SUPs verbindlich.

Die Benutzung der SUPs sowie die Teilnahme an Veranstaltungen erfolgt auf eigene Gefahr und Verantwortung.

Veranstaltungen im Outdoor-Bereich beinhalten unvermeidbar bestimmte Risiken. Mit der Miete eines SUPs oder einer verbindlichen Buchung erklärt der Kunde bzw. der Kunde als Organisator, dass er sich der mit dem Wassersport verbundenen Risiken und Gefahren bewusst ist. Eine explizite Unterrichtung und Aufklärung durch den Betreiber ist hierfür nicht erforderlich.

Jeder Kunde versichert, dass er schwimmen kann, gesund ist und über die notwendigen körperlichen Vorrausetzungen verfügt. Insbesondere versichert der Kunde, dass er frei von Herz- und Kreislaufbeschwerden, schwerwiegenden orthopädischen Problemen und Erkrankungen oder anderen, eine körperliche Betätigung nicht zulassenden oder die Schwimmfähigkeit beeinflussenden gesundheitlichen Beeinträchtigung ist.

Von jedem Kunden wird Eigenverantwortung, Umsichtigkeit und realistische Selbsteinschätzung gefordert. Insbesondere ist der Kunde verpflichtet, die Sicherheitsbestimmungen und Regeln zu beachten und sich an die Vorgaben des Betreiberpersonals zu halten. Bei Verstößen erfolgt ein Einzug der Fahrmöglichkeit oder im Extremfall ein Verweis von der Anlage. Die Mietdauer verliert damit ihre Gültigkeit. Diesbezügliche Forderungen an den Betreiber können nicht gestellt werden.

Es gibt kein festgeschriebenes Mindestalter für die Benutzung der SUPs. Neben den oben aufgeführten Vorausetzungen muss der Kunde schwimmen können. Bei minderjährigen Kunden bedarf die Benutzung der ausdrücklichen Einwilligung eines gesetzlichen Vertreters. Der gesetzliche Vertreter versichert, dass der minderjährige Kunde über die erforderlichen gesundheitlichen und körperlichen Voraussetzungen verfügt. Der gesetzliche Vertreter haftet für Schäden an Personen, der Anlage und der Ausrüstung, die durch das Fehlverhalten des minderjährigen Kunden entstehen in voller Höhe.

Ist der Kunde Organisator einer Gruppenveranstaltung, hat er jeden Teilnehmer explizit auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Betreibers hinzuweisen. Insbesondere versichert der Kunde als Organisator der Gruppenveranstaltung, dass seine Teilnehmer die erforderlichen gesundheitlichen und körperlichen Voraussetzungen erfüllen. Der Kunde als Organisator einer Gruppenveranstaltung haftet für Schäden an Personen, der Anlage und der Ausrüstung, die durch das Fehlverhalten seines Teilnehmers entstehen in voller Höhe. Bei Minderjährigen haftet der jeweilige gesetzliche Vertreter.

Beschädigungen an den SUPs werden dem Kunden in voller Höhe in Rechnung gestellt. Beanstandungen und Mängel sind dem Betreiber unverzüglich mitzuteilen.

Die Benutzung der SUPs unter Einfluss von Alkohol oder anderer berauschender Mittel bzw. Drogen ist untersagt.

5. BENUTZUNG DES AQUAPARKS DES WAKEPARK BROMBACHSEE SOWIE HAFTUNG DES KUNDEN

Unsere Sicherheitsbestimmungen sind für alle Kunden des Aquaparks verbindlich.

Die Benutzung des Aquaparks sowie die Teilnahme an Veranstaltungen erfolgt auf eigene Gefahr und Verantwortung.

Veranstaltungen im Outdoor-Bereich beinhalten unvermeidbar bestimmte Risiken. Mit dem Kauf eines Tickets oder einer verbindlichen Buchung erklärt der Kunde bzw. der Kunde als Organisator, dass er sich der mit dem Wassersport verbundenen Risiken und Gefahren bewusst ist. Eine explizite Unterrichtung und Aufklärung durch den Betreiber ist hierfür nicht erforderlich.

Jeder Kunde versichert, dass er schwimmen kann, gesund ist und über die notwendigen körperlichen Vorrausetzungen verfügt. Insbesondere versichert der Kunde, dass er frei von Herz- und Kreislaufbeschwerden, schwerwiegenden orthopädischen Problemen und Erkrankungen oder anderen, eine körperliche Betätigung nicht zulassenden oder die Schwimmfähigkeit beeinflussenden gesundheitlichen Beeinträchtigung ist.

Von jedem Kunden wird Eigenverantwortung, Umsichtigkeit und realistische Selbsteinschätzung gefordert. Insbesondere ist der Kunde verpflichtet, die Sicherheitsbestimmungen und Regeln zu beachten und sich an die Vorgaben des Betreiberpersonals zu halten. Bei Verstößen erfolgt ein Einzug der Fahrmöglichkeit oder im Extremfall ein Verweis von der Anlage. Die Mietdauer verliert damit ihre Gültigkeit. Diesbezügliche Forderungen an den Betreiber können nicht gestellt werden.

Es gibt kein festgeschriebenes Mindestalter für die Benutzung des Aquaparks. Neben den oben aufgeführten Vorausetzungen muss der Kunde schwimmen können. Bei minderjährigen Kunden bedarf die Benutzung der ausdrücklichen Einwilligung eines gesetzlichen Vertreters. Der gesetzliche Vertreter versichert, dass der minderjährige Kunde über die erforderlichen gesundheitlichen und körperlichen Voraussetzungen verfügt. Der gesetzliche Vertreter haftet für Schäden an Personen, der Anlage und der Ausrüstung, die durch das Fehlverhalten des minderjährigen Kunden entstehen in voller Höhe.

Ist der Kunde Organisator einer Gruppenveranstaltung, hat er jeden Teilnehmer explizit auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Betreibers hinzuweisen. Insbesondere versichert der Kunde als Organisator der Gruppenveranstaltung, dass seine Teilnehmer die erforderlichen gesundheitlichen und körperlichen Voraussetzungen erfüllen. Der Kunde als Organisator einer Gruppenveranstaltung haftet für Schäden an Personen, der Anlage und der Ausrüstung, die durch das Fehlverhalten seines Teilnehmers entstehen in voller Höhe. Bei Minderjährigen haftet der jeweilige gesetzliche Vertreter.

Beschädigungen am Aquapark werden dem Kunden in voller Höhe in Rechnung gestellt. Beanstandungen und Mängel sind dem Betreiber unverzüglich mitzuteilen.

Die Benutzung des Aquaparks unter Einfluss von Alkohol oder anderer berauschender Mittel bzw. Drogen ist untersagt.

6. HAFTUNG DES BETREIBERS

Der Betreiber haftet bei Personen- und Sachschäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. In allen anderen Fällen kann der Kunde keinerlei Ansprüche gegenüber dem Betreiber geltend machen. Gegenüber einem Unternehmer als Kunden haftet der Betreiber für Schäden, die nicht auf Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit beruhen und die seine Erfüllungsgehilfen verursachen, gemäß § 278 BGB nur insofern, als das der Schaden durch eine Handlung grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht wurde, die zur Erfüllung der Vertragspflichten unumgänglich nötig war, und wenn ein zu leistender Schadensersatzbetrag die voraussehbaren Schäden abdeckt.

Für Wertsachen und Ausrüstungsgegenstände, wie Material der Kunden, die beim Betreiber hinterlegt, aufbewahrt oder eingelagert werden, wird jegliche Haftung ausgeschlossen. Durch Hinterlegung, Aufbewahrung oder Einlagerung kommt ein Rechtsverhältnis nicht zustande. Die Haftung wird ebenfalls für Gegenstände des Kunden, die dieser auf das Gelände des Betreibers verbringt, ausgeschlossen.

Der Betreiber haftet auch nicht für Leistungen, die der Kunde als Organisator einer Gruppenveranstaltung seinen Teilnehmern vermittelt. Diesbezügliche Ansprüche der Teilnehmer beschränken sich insofern auf das Rechtsverhältnis zum jeweiligen Betreiber (Kunde als Organisator einer Gruppenveranstaltung).

7. LEISTUNGEN

Der Umfang der vertraglichen Leistung ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung des Betreibers bzw. der aktuellen Preisliste des Betreibers. Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch den Betreiber. Der Wegfall einzelner Leistungsteile berechtigt nicht zum Einbehalt der Vertragssumme oder zu einer Preisminderung, sofern es sich um Gründe handelt, die nicht vom Betreiber oder dessen Erfüllungsgehilfen zu vertreten sind. Ist der Wegfall durch den Betreiber zu vertreten oder ist der Betreiber zur Leistungserbringung außerstande, so hat er das Recht, diese Leistungen durch gleichwertige Leistungen an einem anderen von ihm bestimmten Termin zu ersetzen, wenn dies unter Berücksichtigung der Interessen des Betreibers für den Kunden zumutbar ist. Der Betreiber ist verpflichtet den Kunden hiervon in Kenntnis zu setzen.

Jede Rückerstattung im Falle einer dauerhaften oder vorübergehenden Beeinträchtigung der sportlichen Betätigungsfähigkeit des Kunden durch Krankheit oder Verletzung ist ausgeschlossen. Im Einzelfall kann der Betreiber dem Kunden eine kostenlose Umbuchung oder einen kostenlosen Rücktritt anbieten.

Beim Erwerb ermäßigter Karten ist ein Ausweis (Personal-, Kinderausweis, Reisepass) vorzulegen. Ohne Ausweis kann keine Ermäßigung geltend gemacht werden.

Tickets sind nicht übertragbar. Der Missbrauch führt zur Anzeige. Für alle Tickets gilt bei Verlust kein Ersatz.

Änderungen oder Ermäßigungen wegen Minder- oder Überbelegung oder aus Witterungsgründen sind bei allen Leistungsarten ausgeschlossen.

Außerdem ist der Betreiber berechtigt, Karten oder Leistungen für ungültig zu erklären, wenn der Betreiber oder dessen Erfüllungsgehilfen den Eindruck hat/haben, dass der Kunde oder Teilnehmer des Kunden unter Einfluss von Alkohol oder anderen berauschenden Mitteln bzw. Drogen steht.

8. ÖFFENTLICHER BETRIEB

Dieser findet zu den vom Betreiber festgelegten Zeiten am Full Size Cable statt (siehe hierzu die Öffnungszeiten auf der Website). Zum Öffentlichen Betrieb gehören keine Bahnmieten, Einsteigerkurse, Privattrainings, usw..

Der Betreiber legt die Geschwindigkeit im Öffentlichen Betrieb nach eigenen Ermessen und unter Wahrung der Betriebssicherheit fest. Ansprüche der Kunden auf eine andere, als die vom Betreiber festgelegte Betriebsgeschwindigkeit bestehen nicht.

Bei erhöhtem Andrang am Full Size Cable kann das Bedienpersonal die am Stück gefahrenen Runden beschränken.

9. PREISE

Alle Preise verstehen sich in Euro inkl. der aktuellen gesetzlichen Mehrwertsteuer.

10. BEZAHLUNG

– Zeitkarten, Leihmaterial, RFID Armband, Einsteigerkurse, SUPs, SUP Polo: Die Bezahlung ist durch den Kunden zum Zeitpunkt der Anmeldung oder jeweils vor Beginn/Inanspruchnahme der Leistung vollständig zu zahlen.

Bahnmieten, Kindergeburtstage, Aquaparkmieten: Die Bezahlung erfolgt durch den Kunden nach Rechnungseingang bzw. spätestens vor Beginn/Inanspruchnahme der Leistung.

– Firmenevents: Nach der Auftragsbestätigung durch den Betreiber erhält der Kunde eine Rechnung. Diese ist durch den Kunden nach Rechnungseingang zu bezahlen.

11. LEIHMATERIAL

Die Verleihausrüstung ist sorgfältig zu behandeln. Wakeboards, Neoprenanzüge und SUPs sind gegen eine Gebühr erhältlich (siehe Preisliste). Wasserski, Prallschutzwesten Kneeboards werden vom Betreiber gratis zur Verfügung gestellt.

Bei Beschädigungen oder Verlust sind die Kosten der Reparatur bzw. des Ersatzes vom Kunden zu zahlen.

Bei verspäteter Rückgabe kostenpflichtigen Leihmaterials ist die Leihgebühr für die angefangene Stunde zu entrichten.

Bei erneuten Ausleihen hat der Ausleihende erneut eine Leihgebühr zu entrichten.

12. KÜNDIGUNG/STORNIERUNG DURCH DEN KUNDEN

Änderungen oder Ermäßigungen aus Sicherheitsgründen (Ausfall der Anlage auf Grund von technischen Problemen und/oder Wettereinflüssen: Witterung, Sturm, Wasserstand, höhere Gewalt, usw.) sind bei allen Leistungsarten ausgeschlossen.

Leistungen: Zeitkarten, Leihmaterial, RFID Armband: Der Kunde kann jederzeit vor Beginn der gebuchten Leistung vom Vertrag zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung beim Betreiber. Der Rücktritt kann mündlich erfolgen. Tritt der Kunde vom Vertrag zurück oder nimmt er einen vereinbartten Termin nicht wahr ohne vorher vom Vertrag zurückzutreten, kann der Betreiber eine angemessene Entschädigung verlangen. Die Entschädigung kann vom Betreiber konkret berechnet werden oder nach seiner Wahl einen pauschalen Ersatzanspruch geltend machen:

Eingang der mündlichen, schriftlichen und/oder elektronischen Rücktrittserklärung des Kunden beim Betreiber bis:

    • Bis 24 h vor Inanspruchnahme der Leistung: 25% vom Rechnungsbetrag.
    • Ab 24 Stunden vor Inanspruchnahme der Leistung: 75%.
    • Am Tag der Inanspruchnahme der Leistung: 100%.

Veranstaltungen: Bahnmieten, Firmenevents, Einsteigerkurse, Kindergeburtstage, Camps, SUP Verleih, SUP Touren, SUP Polo, SUP Yoga, Yoga, Aquapark (Tickets u. Aquaparkmieten): Der Kunde kann jederzeit vor Beginn der gebuchten Veranstaltung vom Vertrag zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung beim Betreiber. Der Rücktritt muss schriftlich erfolgen. Tritt der Kunde vom Vertrag zurück oder nimmt er einen vereinbarten Termin nicht wahr ohne vorher vom Vertrag zurückzutreten, kann der Betreiber eine angemessene Entschädigung verlangen. Die Entschädigung kann vom Betreiber konkret berechnet werden oder nach seiner Wahl einen pauschalen Ersatzanspruch geltend machen:

Eingang der schriftlichen und/oder elektronischen Rücktrittserklärung des Kunden beim Betreiber bis:

    • 31 Tage vor der Veranstaltung: 10% vom Rechnungsbetrag.
    • Vom 30. bis 15. Tag vor der Veranstaltung: 25%.
    • Vom 14. bis 8. Tag vor der Veranstaltung: 50%.
    • Vom 7. bis 4. Tag vor der Veranstaltung: 75%.
    • Ab 3 Tage vor der Veranstaltung und Nichtantritt: 100%.

Darüber hinaus gelten bei Inanspruchnahme von Fremdleistungen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Leistungsträger, insbesondere hinsichtlich der Zahlungs- und Stornierungsbedingungen.

13. SEILBAHNRESERVIERUNGEN UND BETREIBERVORBEHALTE

Bei Reservierung kann eine Seilbahn gebucht werden. Der volle Mietpreis ist auch dann fällig, wenn die Mietzeit nicht in Anspruch genommen wurde. Siehe aktuelle Preisliste.

Bei einer geringen Auslastung (mind. 3 Zeitkartenfahrer oder 5 Jahreskartenfahrer) behält sich der Betreiber vor, seine Seilbahn im Öffentlichen Betrieb nicht bereit zu stellen.

14. ZEITKARTEN

Gelten vom Zeitpunkt des erstmaligen Einscannen am Startsteg entsprechend ihrer Wertigkeit. Sind gültig während des öffentlichen Betriebs, ausschließlich der Gruppenvermietungen.

Wettereinflüsse können nicht beanstandet werden und ermächtigen nicht zur Rückerstattung bzw. Verlängerung der Gültigkeit.

– Jahreskarten: Gelten vom Lösungstag an ein Jahr und sind nicht übertragbar. Eine Rückgabe bzw. Rückerstattung ist ausgeschlossen. Bei längerfristigen Verletzungen bzw. Erkrankungen oder sonstigen Beeinträchtigungen der sportlichen Betätigungsfähigkeit des Inhabers (6 Wochen oder mehr) und bei Vorlage eines ärztlichen Attests, ist eine entsprechende Verlängerung in der Folgesaison möglich, eine anteilige Rückerstattung ist nicht möglich. Die Jahreskarten gelten während des öffentlichen Betriebs. Bei Nichteinhaltung der Sicherheitsregeln und Verstößen gegen die Hausordnung verliert die Jahreskarte ersatzlos ihre Gültigkeit. Wettereinflüsse können nicht beanstandet werden und ermächtigen nicht zur Rückerstattung bzw. Verlängerung der Gültigkeit.

15. RÜCKTRITT, KÜNDIGUNG, UMBUCHUNG DURCH DEN BETREIBER

Der Betreiber kann die Benutzung der Seilbahnen absagen, wenn eine sichere Durchführung der vereinbarten Leistung nicht gewährleistet ist (Wettereinflüsse, unvorhersehbare Defekte, etc.). Betrieblich oder organisatorisch bedingte Ausfälle werden, wenn möglich, durch Umbuchungen oder Gutschriften für die Ausfallzeit ausgeglichen.

Der Betreiber kann den Vertrag mit einem Kunden ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Kunde oder ein Teilnehmer des Kunden ungeachtet einer Abmahnung durch den Betreiber, die Durchführung nachhaltig stört und/oder Regeln und Sicherheitsauflagen nicht beachtet. Der Betreiber behält in diesem Fall den vollen Anspruch auf Bezahlung der vertraglich vereinbarten Leistung. Außerdem ist der Betreiber berechtigt, die Durchführung einer Veranstaltung abzulehnen oder abzubrechen, wenn das Personal des Betreibers den Eindruck hat, dass der Kunde oder Teilnehmer des Kunden unter Einfluss von Alkohol oder anderen berauschenden Mitteln bzw. Drogen steht.

16. DATENSCHUTZ, URHEBERRECHTE

Der Kunde ist damit einverstanden, dass die von ihm zur Verfügung gestellten Daten weiterhin vom Betreiber zur Kundenbetreuung verwendet werden. Diese Daten werden im Sinne des Bundesdatenschutzes nicht an Dritte weitergegeben. Den Kunden werden Film- und Fotomaterial, sowie Veranstaltungsunterlagen lediglich zur privaten Nutzung überlassen. Eine gewerbliche Nutzung oder Vervielfältigung ist untersagt und kann lediglich mit schriftlicher Zustimmung des Betreibers erfolgen.

17. GERICHTSSTAND

Gerichtsstand ist Ansbach.

18. UNWIRKSAMKEIT, SALVATORISCHE KLAUSEL

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge. Unwirksame Bestimmungen müssen durch Regelungen ersetzt werden, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmungen am nächsten kommen.